Patentfamilie

Eine Patentfamilie ist eine Gruppe von Patentanmeldungen, die denselben oder ähnlichen technischen Inhalt betreffen.
Die Anmeldungen einer Familie sind über Prioritätsansprüche miteinander verbunden.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Patent-Beziehungen:

  1. Patente mit der gleichen Priorität oder mit den gleichen Prioritätskombinationen
    bilden die „einfache“ Patentfamilie.
    Die Dokumente sind weitgehend deckungsgleich, die Sprache kann, abhängig vom Land, variieren.
    Die von uns in den Reports verwendete Patentfamilie entspricht der o.g. Definition.
  2. Patente welche mindestens eine gemeinsame Priorität haben.
  3. Patente, die direkt oder indirekt über ein Prioritätsdokument verbunden sind, bilden
    eine erweiterte Patentfamilie.

Priorität

Jeder, der eine Anmeldung für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster vorschriftsmäßig eingereicht hat, genießt während der darauffolgenden  zwölf Monate nach Einreichung der ersten Anmeldung ein Prioritätsrecht, um für dieselbe Erfindung ein weiteres nationales Patent, ein europäisches Patent oder eine internationale Patentanmeldung einzureichen.
Dieses Recht ist in allen Ländern wirksam welche der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums beigetreten sind.
Wichtig:
bei der Beurteilung der Patentierbarkeit der nachgereichten Anmeldungen wird der Stand der Technik auf Basis des Prioritätsdatums zugrundegelegt.

Beispiel: